Kommu­nal­recht kompakt: Sächsi­sches Trans­pa­renz­ge­setz

Das Ziel der Veran­stal­tung besteht darin, die Teilneh­me­rin­nen und Teilneh­mer für ein offenes Verwal­tungs­han­deln zu sensi­bi­li­sie­ren und sie für die Anwen­dung des Sächsi­schen Trans­pa­renz­ge­set­zes in Form einer entspre­chen­den Trans­pa­renz­sat­zung (§ 4 Absatz 2 Sächs-TranspG) in ihren Städten, Gemein­den und Landkrei­sen zu ermuti­gen.

Die Veran­stal­tung gibt einen Überblick über bereits bestehende Instru­mente des Infor­ma­ti­ons­zu­gangs gegen­über Sächsi­schen Staats­be­hör­den. Chancen, Heraus­for­de­run­gen und Rahmen­be­din­gun­gen werden sowohl aus der Perspek­tive der Antrag­stel­len­den (Rechts­an­walts­kanz­lei Günther l Schuster) als auch von Seiten des Staats­mi­ni­ste­ri­ums der Justiz und für Demokra­tie, Europa und Gleich­stel­lung gegeben.

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Datum

18. November 2024

Uhrzeit

19:00

Ort

online
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