Kommu­nal­recht kompakt: Sächsi­sches Trans­pa­renz­gesetz

Das Ziel der Veran­staltung besteht darin, die Teilneh­me­rinnen und Teilnehmer für ein offenes Verwal­tungs­handeln zu sensi­bi­li­sieren und sie für die Anwendung des Sächsi­schen Trans­pa­renz­ge­setzes in Form einer entspre­chenden Trans­pa­renz­satzung (§ 4 Absatz 2 Sächs-TranspG) in ihren Städten, Gemeinden und Landkreisen zu ermutigen.

Die Veran­staltung gibt einen Überblick über bereits bestehende Instru­mente des Infor­ma­ti­ons­zu­gangs gegenüber Sächsi­schen Staats­be­hörden. Chancen, Heraus­for­de­rungen und Rahmen­be­din­gungen werden sowohl aus der Perspektive der Antrag­stel­lenden (Rechts­an­walts­kanzlei Günther l Schuster) als auch von Seiten des Staats­mi­ni­ste­riums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleich­stellung gegeben.

Datum

18. November 2024
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