Benut­zungs­ord­nung für die Biblio­thek von „Die Alter­na­tive Kommu­nal­po­li­tik Sachsens (DAKS) e.V.“

§ 1 Allge­mei­nes

1. Der DAKS e.V. ist eine kommu­nal­po­li­ti­sche Verei­ni­gung in Sachsen. Die Arbeit des DAKS e.V. wird mitfi­nan­ziert durch Steuer­mit­tel auf der Grund­lage des vom Sächsi­schen Landtag beschlos­se­nen Haushal­tes.

2. Durch die Vermitt­lung von Kennt­nis­sen über kommu­nale Insti­tu­tio­nen, Willens­bil­dungs­pro­zesse und Politik­fel­der sollen die aktive Teilnahme am kommu­nal­po­li­ti­schen Leben geför­dert und Bürger*innen zur Übernahme kommu­nal­po­li­ti­scher Verant­wor­tung befähigt werden.

3. Die Biblio­thek ist ein freiwil­li­ges Angebot des DAKS e.V. Es besteht kein Rechts­an­spruch auf Ausleihe.

§ 2 Zielgruppe

Der vorhan­dene Biblio­theks­be­stand richtet sich an sächsi­sche Bürger*innen ab 16 Jahren.

§ 3 Ausleihe, Leihfrist

1. Die vorhan­de­nen Medien können über die Geschäfts­stelle ausge­lie­hen werden. Die Ausleihe ist kosten­los.

2. Die Ausleihe erfolgt durch Ausgabe in der Geschäfts­stelle oder durch Versand. Die Kosten des Versands trägt der DAKS e.V.

3. Die Rückgabe erfolgt durch Übergabe in der Geschäfts­stelle oder durch Versand. Die Kosten des Rückver­san­des trägt der/die Benutzer*in.

4. Die Leihfrist beträgt maximal 12 Wochen.

§ 4 Verspä­tete Rückgabe, Einzie­hung

1. Bei Überschrei­tung der Leihfrist ist eine Säumnis­ge­bühr zu entrich­ten, unabhän­gig davon, ob eine schrift­li­che Mahnung erfolgte. Bei schrift­li­cher Mahnung sind zusätz­lich die Porto­ko­sten zu erstat­ten.

2. Die Säumnis­ge­bühr beträgt pro Medium 1,00 € für jede (angebro­chene) Woche. Maßgeb­lich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Mediums in der Geschäfts­stelle des DAKS e.V.

3. Säumnis­ge­büh­ren und sonstige Forde­run­gen werden ggf. auf dem Rechts­wege einge­zo­gen.

§ 5 Behand­lung der Medien, Haftung, Verlust

1. Bücher und andere Medien sind sorgfäl­tig zu behan­deln. Für Beschä­di­gung und Verlust ist der/die Benutzer*in schaden­er­satz­pflich­tig.

2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der/dem Benutzer*in auf offen­sicht­li­che Mängel hin zu überprü­fen. Festge­stellte Mängel sind dem DAKS e.V. unver­züg­lich anzuzei­gen.

3. Verlust oder Beschä­di­gung der Medien sind dem DAKS e.V. anzuzei­gen. Es ist unter­sagt, Beschä­di­gun­gen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

4. Eine Weiter­gabe der Medien an Dritte ist nicht gestat­tet.

5. Der/die Benutzer*in haftet auch für einen Verlust beim Rückver­sand gelie­he­ner Medien.

§ 6 Schadens­er­satz

1. Die Art und Höhe der Ersatz­lei­stung bestimmt der DAKS e.V. nach pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen.

2. Der Schaden­er­satz bemisst sich bei Beschä­di­gung nach den Kosten der Wieder­her­stel­lung, bei Verlust nach dem Wieder­be­schaf­fungs­wert. Für die Einar­bei­tung eines Ersatz­ex­em­plars wird eine Gebühr erhoben.

Leipzig, den 12.05.2021