Benut­zungs­ordnung für die Bibliothek von „Die Alter­native Kommu­nal­po­litik Sachsens (DAKS) e.V.“

§ 1 Allge­meines

1. Der DAKS e.V. ist eine kommu­nal­po­li­tische Verei­nigung in Sachsen. Die Arbeit des DAKS e.V. wird mitfi­nan­ziert durch Steuer­mittel auf der Grundlage des vom Sächsi­schen Landtag beschlos­senen Haushaltes.

2. Durch die Vermittlung von Kennt­nissen über kommunale Insti­tu­tionen, Willens­bil­dungs­pro­zesse und Politik­felder sollen die aktive Teilnahme am kommu­nal­po­li­ti­schen Leben gefördert und Bürger*innen zur Übernahme kommu­nal­po­li­ti­scher Verant­wortung befähigt werden.

3. Die Bibliothek ist ein freiwil­liges Angebot des DAKS e.V. Es besteht kein Rechts­an­spruch auf Ausleihe.

§ 2 Zielgruppe

Der vorhandene Biblio­theks­be­stand richtet sich an sächsische Bürger*innen ab 16 Jahren.

§ 3 Ausleihe, Leihfrist

1. Die vorhan­denen Medien können über die Geschäfts­stelle ausge­liehen werden. Die Ausleihe ist kostenlos.

2. Die Ausleihe erfolgt durch Ausgabe in der Geschäfts­stelle oder durch Versand. Die Kosten des Versands trägt der DAKS e.V.

3. Die Rückgabe erfolgt durch Übergabe in der Geschäfts­stelle oder durch Versand. Die Kosten des Rückver­sandes trägt der/die Benutzer*in.

4. Die Leihfrist beträgt maximal 12 Wochen.

§ 4 Verspätete Rückgabe, Einziehung

1. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnis­gebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schrift­liche Mahnung erfolgte. Bei schrift­licher Mahnung sind zusätzlich die Porto­kosten zu erstatten.

2. Die Säumnis­gebühr beträgt pro Medium 1,00 € für jede (angebro­chene) Woche. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Mediums in der Geschäfts­stelle des DAKS e.V.

3. Säumnis­ge­bühren und sonstige Forde­rungen werden ggf. auf dem Rechtswege einge­zogen.

§ 5 Behandlung der Medien, Haftung, Verlust

1. Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschä­digung und Verlust ist der/die Benutzer*in schaden­er­satz­pflichtig.

2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der/dem Benutzer*in auf offen­sicht­liche Mängel hin zu überprüfen. Festge­stellte Mängel sind dem DAKS e.V. unver­züglich anzuzeigen.

3. Verlust oder Beschä­digung der Medien sind dem DAKS e.V. anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschä­di­gungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

4. Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.

5. Der/die Benutzer*in haftet auch für einen Verlust beim Rückversand gelie­hener Medien.

§ 6 Schadens­ersatz

1. Die Art und Höhe der Ersatz­lei­stung bestimmt der DAKS e.V. nach pflicht­ge­mäßem Ermessen.

2. Der Schaden­ersatz bemisst sich bei Beschä­digung nach den Kosten der Wieder­her­stellung, bei Verlust nach dem Wieder­be­schaf­fungswert. Für die Einar­beitung eines Ersatz­ex­em­plars wird eine Gebühr erhoben.

Leipzig, den 12.05.2021