§ 1 Allgemeines
1. Der DAKS e.V. ist eine kommunalpolitische Vereinigung in Sachsen. Die Arbeit des DAKS e.V. wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
2. Durch die Vermittlung von Kenntnissen über kommunale Institutionen, Willensbildungsprozesse und Politikfelder sollen die aktive Teilnahme am kommunalpolitischen Leben gefördert und Bürger*innen zur Übernahme kommunalpolitischer Verantwortung befähigt werden.
3. Die Bibliothek ist ein freiwilliges Angebot des DAKS e.V. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausleihe.
§ 2 Zielgruppe
Der vorhandene Bibliotheksbestand richtet sich an sächsische Bürger*innen ab 16 Jahren.
§ 3 Ausleihe, Leihfrist
1. Die vorhandenen Medien können über die Geschäftsstelle ausgeliehen werden. Die Ausleihe ist kostenlos.
2. Die Ausleihe erfolgt durch Ausgabe in der Geschäftsstelle oder durch Versand. Die Kosten des Versands trägt der DAKS e.V.
3. Die Rückgabe erfolgt durch Übergabe in der Geschäftsstelle oder durch Versand. Die Kosten des Rückversandes trägt der/die Benutzer*in.
4. Die Leihfrist beträgt maximal 12 Wochen.
§ 4 Verspätete Rückgabe, Einziehung
1. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.
2. Die Säumnisgebühr beträgt pro Medium 1,00 € für jede (angebrochene) Woche. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Mediums in der Geschäftsstelle des DAKS e.V.
3. Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.
§ 5 Behandlung der Medien, Haftung, Verlust
1. Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist der/die Benutzer*in schadenersatzpflichtig.
2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der/dem Benutzer*in auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind dem DAKS e.V. unverzüglich anzuzeigen.
3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind dem DAKS e.V. anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
4. Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.
5. Der/die Benutzer*in haftet auch für einen Verlust beim Rückversand geliehener Medien.
§ 6 Schadensersatz
1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt der DAKS e.V. nach pflichtgemäßem Ermessen.
2. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben.
Leipzig, den 12.05.2021