Kommu­nal­po­litik für Einsteiger*innen: Frakti­ons­fi­nan­zierung

Mit der Kommu­nal­rechts­no­velle des Jahres 2022 wurden auch die recht­lichen Regelungen zur Finan­zierung der Fraktionen in Städten, Gemeinden oder Kreisen überar­beitet. Seit dem 15. April 2023 regelt die Sächsische Frakti­ons­fi­nan­zie­rungs­ver­ordnung die finan­zielle Ausstattung der Fraktionen auf kommu­naler Ebene neu. Entspre­chende kommunale Satzungen sind bis Ende 2024 zu erlassen bzw. anzupassen.

Im Rahmen der Veran­staltung erläutert der Referent Peter Teichmann die Rechts­grund­lagen und Voraus­set­zungen. Zudem geht er auf die Verwen­dungs­mög­lich­keiten von Frakti­ons­zu­wen­dungen ein.

Datum

23. September 2024
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