Kommu­nal­recht kompakt: Verkehrs­wende auf kommu­na­ler Ebene: Welche Verän­de­run­gen sind möglich?

Die Veran­stal­tung gibt kommu­na­len Mandats­trä­ge­rin­nen und Mandats­trä­gern einen Überblick über aktuelle Diskus­sio­nen und Projekte im Bereich nachhal­ti­ger Mobili­täts­lö­sun­gen und zeigt (recht­li­che) Möglich­kei­ten auf, den öffent­li­chen Raum lebens­wer­ter zu gestal­ten. Die Gestal­tungs­spiel­räume sind für Kommu­nen begrenzt, denn v.a. das Straßen­ver­kehrs­recht befin­det sich in einem Spannungs­feld zwischen bundes­recht­li­chen Vorga­ben und kommu­na­ler Selbst­be­stim­mung. Diesen Raum gilt es weiter auszu­leuch­ten. Es wird auf einen Überblick über Handlungs­an­sprü­che an die Verwal­tung geben. Zudem werden kommu­nal­po­li­ti­sche Instru­mente beleuch­tet. Neben dem Ausbau des Radwe­ge­net­zes, der Förde­rung des öffent­li­chen Nahver­kehrs und Carsha­ring-Model­len, wird es auch um das Anwoh­ner­par­ken, die Einfüh­rung von (flächen­decken­den) Tempo­li­mits, Stadt­be­grü­nung und die Verkehrs­re­duk­tion in städti­schen Quartie­ren gehen

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Datum

19. September 2024

Uhrzeit

19:00

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Referent*in

  • Yoann Thiemann

    Rechts­an­walt der Kanzlei Günther│Schuster

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