Finanzordnung von „Die Alternative Kommunalpolitik Sachsens e.V.“
§ 1 Gegenstand
Die Finanzordnung regelt die Haushaltplanung und Buchführung, Verfügungsrechte über finanzielle Mittel, Kostenerstattung, Veranstaltungsgebühren und Mitgliedsbeiträge.
§ 2 Haushaltsplanung, Buchführung und Verträge
(1) Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss des Vorjahres ist der Mitgliederversammlung bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres vorzulegen. Der Haushaltsplanentwurf ist der Mitgliederversammlung bis spätestens 31. Dezember für das Folgejahr vorzulegen. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
(2) Für eine ordnungsgemäße Buchführung ist der Vorstand verantwortlich. Der Vorstand kann die Geschäftsstelle mit der Buchführung beauftragen.
(3) Zur Kontrolle der Buchführung wählt die Mitgliederversammlung bis zu drei Revisor*innen, welche nicht im Vorstand oder in der Geschäftsstelle tätig sein dürfen. Die Revisor*innen sind jederzeit berechtigt, die Buchführung zu kontrollieren. Der Jahresabschluss für das Vorjahr ist den Revisor*innen durch den Vorstand bis spätestens 31. März vorzulegen.
(4) An Mitglieder des DAKS-Vorstandes und an die Revisor*innen werden keine entgeltlichen Verträge jeglicher Art vergeben.
§ 3 Verfügungsberechtigung
(1) Über Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplanes entscheidet der Vorstand.
(2) Zur Abwicklung der Geschäftsfähigkeit werden eine Handkasse bei der/dem Geschäftsführer*in und Bankkonten eingerichtet. In der Handkasse kann ein Betrag bis 500 Euro enthalten sein, alle weiteren Beträge sind auf Bankkonten des Vereines zu verwahren.
(3) Verfügungsrecht über Bankkonten des Vereins haben der Vorstand und die/der Geschäftsführer*in.
§ 4 Kostenerstattung
Vorstandmitgliedern und vom Vorstand Beauftragten werden Kosten für vereinszweckmäßige Reisen erstattet.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
(1) Für Mitglieder werden monatlich folgende Beiträge erhoben:
1. für natürliche Personen, für die Nr. 2 nicht zutrifft, mindestens 3,00 EUR
2. für Studenten, Umschüler*innen, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger*innen mindestens 1,00 EUR
3. für Fraktionen mindestens 7,00 EUR je Fraktionär*in; auf Antrag kann der Vorstand Ermäßigung gewähren;
4. für juristische Personen mindestens 10,00 EUR.
(2) Über die Beitragszahlung führt der Vorstand unter Beachtung des Datenschutzes Buch. Der Vorstand kann hiermit die Geschäftsstelle beauftragen.
(3) Bei einem Eintritt im laufenden Geschäftsjahr wird der Mitgliedsbeitrag fürs gesamte Geschäftsjahr erhoben.
§ 5a Mitgliedsbeiträge der Fördermitglieder
(1) Fördermitglieder zahlen einen erhöhten monatlichen Mitgliedsbeitrag, dieser beträgt
1. für natürliche Personen mindestens 10,00 EUR
2. für juristische Personen mindestens 20,00 EUR.
(2) § 5 Nr. 2, 3 gilt entsprechend.
§ 6 Veranstaltungsgebühren
Der Vorstand ist berechtigt, bei Veranstaltungen Teilnahmegebühren zu erheben.
§ 7 Materialien
(1) Veranstaltungsunterlagen und sonstiges Bildungsmaterial werden im Rahmen des Haushaltsplanes kostenlos ausgehändigt.
(2) Vereinsmäßige Dienstleistungen gegenüber Dritten können diesen in Rechnung gestellt werden.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Finanzordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Leipzig, den 29.05.1992 – zuletzt geändert am 24.06.2022