Kommunalrecht kompakt: Sächsisches Transparenzgesetz
Das Ziel der Veranstaltung besteht darin, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ein offenes Verwaltungshandeln zu sensibilisieren und sie für die Anwendung des Sächsischen Transparenzgesetzes in Form einer entsprechenden Transparenzsatzung (§ 4 Absatz 2 Sächs-TranspG) in ihren Städten, Gemeinden und Landkreisen zu ermutigen.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über bereits bestehende Instrumente des Informationszugangs gegenüber Sächsischen Staatsbehörden. Chancen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen werden sowohl aus der Perspektive der Antragstellenden (Rechtsanwaltskanzlei Günther l Schuster) als auch von Seiten des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung gegeben.
Referent*in
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Kanzlei Günther | Schuster