Kommunalpolitik für Einsteiger*innen: Fraktionsfinanzierung
Mit der Kommunalrechtsnovelle des Jahres 2022 wurden auch die rechtlichen Regelungen zur Finanzierung der Fraktionen in Städten, Gemeinden oder Kreisen überarbeitet. Seit dem 15. April 2023 regelt die Sächsische Fraktionsfinanzierungsverordnung die finanzielle Ausstattung der Fraktionen auf kommunaler Ebene neu. Entsprechende kommunale Satzungen sind bis Ende 2024 zu erlassen bzw. anzupassen.
Im Rahmen der Veranstaltung erläutert der Referent Peter Teichmann die Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen. Zudem geht er auf die Verwendungsmöglichkeiten von Fraktionszuwendungen ein.
Habt ihr Fragen zum Thema auf die der Referent eingehen soll, dann schickt uns diese gerne vorab.
Referent*in
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Peter Teichmann
Rechnungshofdirektor a. D.